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   OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11   

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https://dejure.org/2012,11758
OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11 (https://dejure.org/2012,11758)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2012 - 2 U 102/11 (https://dejure.org/2012,11758)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2012 - 2 U 102/11 (https://dejure.org/2012,11758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beschlagnahme von Forderungen aus Untermietvertrag bei sittenwidrigem Hauptmietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptmietvertrag nichtig: Untervermieter schutzwürdig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erfasst Beschlagnahme eines Grundstücks auch Forderungen aus Untervermietung? (IMR 2012, 341)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11
    Solche Sachverhalte werden nämlich im Allgemeinen vom Institut der Gläubigeranfechtung erfasst (§§ 1 ff. AnfG, §§ 129 ff. InsO), das die Wirksamkeit der anfechtbaren Rechtshandlung gerade voraussetzt (vgl. BGHZ 130, 314, 331).

    Eine andere Beurteilung ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 130, 314, 331 m. w. N.) dann geboten, wenn der Schuldner nicht nur in Gläubigerbenachteiligungsabsicht handelt, sondern vielmehr ein planmäßiges Zusammenarbeiten mit eingeweihten Helfern mit dem Ziel vorliegt, das wesentliche pfändbare Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (vgl. BGH ZMR 2005, 432, zitiert nach JURIS Rdnr. 9 m. w. N.).

  • RG, 28.04.1908 - VII 349/07

    Gläubigeranfechtung. Stempelpflicht.

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11
    Im Urteil vom 28. April 1908 (RGZ 69, 143 ff.) hat das Reichsgericht ausgeführt, dass "fraudulöse" Rechtsgeschäfte im Sinne des Anfechtungsrechts gegen die guten Sitten verstoßen könnten.

    Die Bestimmungen des Anfechtungsrechts würden aber vorrangige Sonderbestimmungen darstellen, wonach entsprechende Rechtsgeschäfte "nur" anfechtbar seien (RGZ 69, 143, 146).

  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11
    Für eine Besitzentziehung im Sinne von § 536 Abs. 3 BGB genügt, dass der Untermieter dem Drängen des Hauptvermieters nachgibt, fortan unmittelbar für diesen besitzen zu wollen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1385 zitiert nach JURIS Rdnr. 35).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2012 - 2 U 102/11
    Die vom Streithelfer für die Beklagte eingelegte Berufung (vgl. BGH NJW 1990, 190 m. w. N., zitiert nach JURIS Rdnr. 10) ist zulässig.
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Dann ist der Hauptmietvertrag gemäß § 138 BGB als sittenwidrig anzusehen und die Mietforderungen fallen in den Haftungsverband (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 294/03, aaO; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Mai 2011 - 13 U 23/11; OLG Celle, Urteil vom 8. März 2012 - 2 U 102/11).
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